In Deutschland müssen Prepaid-Karten seit dem 1. Juli 2017 per Ausweis registriert werden. Dies dient der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Durch die Registrierungspflicht soll es für Kriminelle schwieriger werden, Prepaid-Karten anonym zu nutzen und Straftaten zu begehen.
Die wichtigsten Gründe für die Registrierungspflicht sind:
- Verhinderung von Straftaten: Anonyme Prepaid-Karten wurden häufig für Straftaten wie Telefonbetrug, Drogenhandel und Terrorismus verwendet. Durch die Registrierungspflicht soll es für Kriminelle schwieriger werden, solche Karten zu nutzen.
- Verbesserung der Strafverfolgung: Wenn eine Straftat mit einer Prepaid-Karte begangen wird, kann die Polizei die Identität des Karteninhabers mithilfe der Registrierungsdaten ermitteln. Dies kann die Strafverfolgung erheblich erleichtern.
- Schutz der Nutzer: Die Registrierungspflicht kann auch die Nutzer von Prepaid-Karten schützen. Wenn eine Karte verloren geht oder gestohlen wird, kann der Nutzer sie mithilfe der Registrierungsdaten sperren lassen.
Die Registrierungspflicht ist nicht unumstritten. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Befürworter der Registrierungspflicht argumentieren jedoch, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen.
Bei den kostenlosen Sim gibt es daher im Prepaid Bereich leider auch keine Ausnahmen. Man kann die Handykarten zwar ohne Kaufpreis, Anschlussgebühr und Versandkosten bestellen, aber eben nicht ohne Legitimation. Die Sim müssen immer erst per Ausweis freigeschaltet werden, wobei die meisten Anbieter inzwischen auf VideoIdent setzen. Das betrifft dabei alle Formen von kostenlosen Sim, egal ob mit Internet, Sim mit Guthaben oder gratis eSIM Angebote.
Ausnahmen: Sim ohne Ausweis und Registrierung
Handytarife auf Rechnung müssen nicht per Ausweis legitimiert werden. Die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten gilt nicht für Tarife mit monatlicher Rechnung und daher könnten diese Angebote eine Alternative für Nutzer sein, die nach einer Sim ohne Ausweisfreischaltung suchen. Das mutet erst etwas willkürlich an, aber es gibt Gründe, warum man Laufzeitverträge nicht wie Prepaid Karten freischalten muss.
Die Gründe dafür sind:
- Vertragsverhältnis: Bei einem Tarif mit monatlicher Rechnung besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Anbieter hat daher die Möglichkeit, die Identität des Kunden zu überprüfen.
- Bonitätsprüfung: Bei einem Tarif mit monatlicher Rechnung führt der Anbieter in der Regel eine Bonitätsprüfung durch. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreditwürdigkeit des Kunden prüft.
- Höheres Risiko: Prepaid-Karten werden häufig von Kriminellen verwendet, da sie anonym genutzt werden können. Bei Tarifen mit monatlicher Rechnung ist das Risiko einer Straftat deutlich geringer.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Anbieter können eine Legitimationsprüfung verlangen: Einige Anbieter verlangen auch bei Tarifen mit monatlicher Rechnung eine Legitimationsprüfung. Dies ist jedoch nicht die Regel.
- Bargeldzahlung: Wenn ein Tarif in bar bezahlt wird, kann der Anbieter eine Legitimationsprüfung verlangen.
Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass es keine wirklich kostenlosen Simkarten im Postpaid Bereich mehr gibt. Die Angebote (beispielsweise bei Blau oder aktionsweise den Drillisch Marken) haben zwar oft keinen Kaufpreis und keine Anschlussgebühr, aber dafür immer eine Grundgebühr pro Monat. Man zahlt daher zwar nicht beim Kauf, aber während der Nutzung Fixkosten.
Eine weitere Alternative sind Simkarten aus dem Ausland. Diese unterliegen nicht den deutschen Regelungen und können daher teilweise noch ohne Kontrolle des Ausweises erworben und eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch da eher selten kostenlose Sim Karten und nicht jeder kommt schnell in eines der europäischen Nachbarländer, um eine passende Sim mitzubringen.